Bundes­verband führender Schul­fahrten­veranstalter e.V.

Quali­täts­merk­male der Mit­glieder

1. Konsequen­te An­wen­dung des Rei­se­rechts

Verpflichtend für alle Mitglieder ist die konsequente Umsetzung des Reiserechts nach BGB 651 a ff. BGB. Des Weiteren hat jedes Mitglied eine Insolvenzversicherung gemäß § 651 r BGB und unterliegt den gültigen EU Pauschalreiserichtlinien

2. Umfassen­der Ver­braucher­schutz für Schul­fahrten

Die Mitglieder stehen für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger ein. Die Schlüsselleistungen (Unterkunft, Transport und Programm) unterliegen einer ständigen Kontrolle (Bau- und sicherheitstechnisch, Betriebsgenehmigungen, Brandschutz) und werden auf die gesetzlichen Vorgaben überprüft. Für die Kunden hält jedes Mitglied eine 24h Notfall-Hotline bereit.

3. Schul­fahrten­ver­anstal­ter sind Bil­dungs­dienst­leister

Bei der Durchführung von Schulfahrten als schulische Veranstaltung wird auf die Einhaltung der pädagogischen Anforderungen der Schulfahrtenerlasse aller Bundesländer geachtet. Es wird zudem auf eine qualifizierte Auswahl der Leistungskomponenten zur Umsetzung der Bildungsziele Rücksicht genommen.

4. Not­fall­manage­ment / Or­ga­ni­gramm – Ab­lauf­graph

Jedes Mitglied hält einen Notfallplan vor, in dem klare Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen in einem Notfall festgelegt sind. Notfälle sind: 1. Sach- oder Per­so­nen­schaden 2. empfindliche Leistungsstörung durch Leistungspartner 3. Einflüsse höherer Gewalt, die die Dienstleistungserbringung empfindlich stören oder verhindern.

5. Beschwerde­mana­ge­ment

Schriftlich oder mündlich vorgetragene Kundenmeinungen / Kundenbewertungen zu den Dienstleistungen werden nach einer Prüfung des Inhaltes unterteilt in Beschwerden, Beanstandungen und Hinweisen. Der genaue Ablauf der Bearbeitung ist bei allen Mitgliedern geregelt.

6. Nach­be­reitung Eva­lu­ation

Jedes Mitglied hält ein System vor, welches die Zufriedenheit der Kunden hinsichtlich Qualität der Leistungspartner ermittelt. Dadurch werden signifikant schlechte Leistungen offensichtlich, womit auf diese zeitnah reagiert wird.

7. Daten­si­cherung/Daten­schutz / Ar­chi­vie­rung Do­ku­men­te und Auf­zeichnungen

Jedes Mitglied hat ein funktionierendes Datensicherungssystem für interne und externe Kundendaten und hält sich an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).